Unser Team

„Wir kümmern uns um Ihre Rechtsangelegenheiten.“

Die Juristen

Mag. Markus Angermayr
Öff. Notar

Mag. Lisa Maria Scheuba
LLM. oec, Dauersubstitutin

Mag. Werner Seiringer
Juristischer Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiterinnen

Nathalie Draga
Sachbearbeiterin

Elisabeth Spiessberger
Sachbearbeiterin

Doris Hinterer
Sachbearbeiterin

Magdalena Adrian
LLB, juristische Mitarbeiterin/Sachbearbeiterin

Manuela Paulweber
Sachbearbeiterin

Lisa Ahmetovic
Sachbearbeiterin

Rechtssicherheit beginnt mit einem Gespräch!

Häufig gestellte Fragen.

Wann benötige ich einen Notar?

Ein Notar ist immer dann erforderlich, wenn Rechtsgeschäfte gesetzlich beurkundet oder beglaubigt werden müssen – beispielsweise bei Immobilienkäufen, Testamenten oder Unternehmensgründungen.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift.
Bei einer Beurkundung wird zusätzlich der gesamte Inhalt rechtlich geprüft und dokumentiert.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Immobilienkauf?

In der Regel benötigen Sie einen Grundbuchsauszug, persönliche Ausweisdokumente sowie alle relevanten Vertragsunterlagen. Wir informieren Sie individuell über die erforderlichen Dokumente.

Kann ein Testament beim Notar hinterlegt werden?

Ja. Notariell errichtete Testamente können im Zentralen Testamentsregister registriert und sicher verwahrt werden.

Was kostet eine notarielle Beurkundung?

Die Kosten richten sich nach gesetzlichen Tarifen und dem jeweiligen Rechtsgeschäft. Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Gebühren.