Notarielle Beurkundungen und Beglaubigung

Sicherheit und Vertrauen bei jeder Beurkundung

Im rechtlichen Alltag fallen die Begriffe „Beurkundung“ und „Beglaubigung“ oft in einem Atemzug. Obwohl beide für Rechtssicherheit sorgen, erfüllen sie unterschiedliche gesetzliche Funktionen. Als Ihr Notar helfe ich Ihnen dabei, für jedes Rechtsgeschäft die richtige und gesetzlich vorgeschriebene Form zu wählen, um Ihre Verträge absolut krisenfest zu machen.

Errichtung von Notariatsakten:
Gesetzlich vorgeschrieben für bestimmte Verträge (z. B. Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe, Verträge zwischen Ehegatten oder die Gründung einer GmbH bzw. FlexKapG).
Feststellung von Tatsachen:
Amtliche Protokollierung von Vorgängen, bei denen es auf den genauen Ablauf oder Zustand ankommt (z. B. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Generalversammlungen oder Verlosungen).
Notarielle Protokolle:
Beurkundung von rechtlich relevanten Erklärungen oder Beschlüssen, um deren Ablauf und Inhalt dauerhaft und zweifelsfrei abzusichern.
Unterschriftenbeglaubigung:
Zwingend erforderlich für Verträge, die im Grundbuch oder Firmenbuch eingetragen werden sollen (z. B. Immobilienkaufverträge, Geschäftsführerbestellungen).
Beglaubigung von Abschriften (Kopien):
Amtliche Bestätigung, dass eine Kopie (z. B. von Geburtsurkunden, Zeugnissen oder Pässen) exakt dem Original entspricht.

Rechtssicherheit beginnt mit einem Gespräch!

Häufig gestellte Fragen.

Wann benötige ich einen Notar?

Ein Notar ist immer dann erforderlich, wenn Rechtsgeschäfte gesetzlich beurkundet oder beglaubigt werden müssen – beispielsweise bei Immobilienkäufen, Testamenten oder Unternehmensgründungen.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift.
Bei einer Beurkundung wird zusätzlich der gesamte Inhalt rechtlich geprüft und dokumentiert.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Immobilienkauf?

In der Regel benötigen Sie einen Grundbuchsauszug, persönliche Ausweisdokumente sowie alle relevanten Vertragsunterlagen. Wir informieren Sie individuell über die erforderlichen Dokumente.

Kann ein Testament beim Notar hinterlegt werden?

Ja. Notariell errichtete Testamente können im Zentralen Testamentsregister registriert und sicher verwahrt werden.

Was kostet eine notarielle Beurkundung?

Die Kosten richten sich nach gesetzlichen Tarifen und dem jeweiligen Rechtsgeschäft. Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Gebühren.