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Mag. Markus Angermayr – Öffentlicher Notar

Maria-Theresia-Straße 11
4600 Wels
Tel.: +43 7242 291550
Fax: +43 7242 291550-20
E-Mail: kanzlei@notar-angermayr.at
Internet: www.notar-angermayr.at

Kanzlei-Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:
08:00 – 15:00 Uhr

Kanzlei-Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag:
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Häufig gestellte Fragen.

Wann benötige ich einen Notar?

Ein Notar ist immer dann erforderlich, wenn Rechtsgeschäfte gesetzlich beurkundet oder beglaubigt werden müssen – beispielsweise bei Immobilienkäufen, Testamenten oder Unternehmensgründungen.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift.
Bei einer Beurkundung wird zusätzlich der gesamte Inhalt rechtlich geprüft und dokumentiert.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Immobilienkauf?

In der Regel benötigen Sie einen Grundbuchsauszug, persönliche Ausweisdokumente sowie alle relevanten Vertragsunterlagen. Wir informieren Sie individuell über die erforderlichen Dokumente.

Kann ein Testament beim Notar hinterlegt werden?

Ja. Notariell errichtete Testamente können im Zentralen Testamentsregister registriert und sicher verwahrt werden.

Was kostet eine notarielle Beurkundung?

Die Kosten richten sich nach gesetzlichen Tarifen und dem jeweiligen Rechtsgeschäft. Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Gebühren.