Gesellschafts­recht und Umgründungen

Kompetente Begleitung bei Gründung, Umgründung und Übergabe.

Von der ersten Geschäftsidee über das gesunde Wachstum bis hin zur strategischen Neuausrichtung oder geordneten Übergabe: Unternehmen bewegen sich in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Die Wahl der richtigen Rechtsform und eine vorausschauende Vertragsgestaltung sind entscheidende Faktoren für Haftungsminimierung, steuerliche Optimierung und langfristigen Erfolg.

Als Ihr Notar begleite ich Gründer, Unternehmer und Start-ups als objektiver Berater bei allen gesellschaftsrechtlichen Schritten – effizient, rechtssicher und zukunftsorientiert.

Unternehmensgründung:
Umfassende Beratung und Errichtung von Gründungsurkunden und Gesellschaftsverträgen (z. B. für GmbH, FlexKapG / FlexCo, OG, KG oder AG).
Umgründungen & Restrukturierungen:
Strategische Neuausrichtung Ihres Unternehmens durch Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen, Umwandlungen oder Realteilungen nach dem Umgründungssteuergesetz (UmgrStG).
Abtretung von Geschäftsanteilen:
Rechtssichere Vorbereitung und Durchführung von Anteilsübertragungen (Share Deals) und Gesellschafterwechseln.
Generalversammlungen & Beschlüsse:
Notarielle Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen, Kapitalerhöhungen oder Satzungsänderungen.
Firmenbuchanträge:
Rasche und elektronische Abwicklung aller Eingaben und Änderungen beim zuständigen Firmenbuchgericht.
Unternehmensnachfolge:
Rechtliche Absicherung bei der Übergabe des Betriebs an die nächste Generation oder externe Nachfolger.

Rechtssicherheit beginnt mit einem Gespräch!

Häufig gestellte Fragen.

Wann benötige ich einen Notar?

Ein Notar ist immer dann erforderlich, wenn Rechtsgeschäfte gesetzlich beurkundet oder beglaubigt werden müssen – beispielsweise bei Immobilienkäufen, Testamenten oder Unternehmensgründungen.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift.
Bei einer Beurkundung wird zusätzlich der gesamte Inhalt rechtlich geprüft und dokumentiert.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Immobilienkauf?

In der Regel benötigen Sie einen Grundbuchsauszug, persönliche Ausweisdokumente sowie alle relevanten Vertragsunterlagen. Wir informieren Sie individuell über die erforderlichen Dokumente.

Kann ein Testament beim Notar hinterlegt werden?

Ja. Notariell errichtete Testamente können im Zentralen Testamentsregister registriert und sicher verwahrt werden.

Was kostet eine notarielle Beurkundung?

Die Kosten richten sich nach gesetzlichen Tarifen und dem jeweiligen Rechtsgeschäft. Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Gebühren.