Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung

Ihre persönlichen Wünsche rechtssicher festhalten.

Niemand setzt sich gerne mit dem Gedanken auseinander, durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder im Alter die eigene Entscheidungsfähigkeit zu verlieren. Wer jedoch rechtzeitig vorsorgt, behält die Fäden selbst in der Hand. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung bestimmen Sie heute schon selbst, wer morgen für Sie entscheiden darf und welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen.

Als Ihr Notar unterstütze ich Sie dabei, diese sensiblen Dokumente rechtssicher, klar und unmissverständlich zu formulieren – für Ihr gutes Gefühl und zur Entlastung Ihrer Angehörigen.

Die Vorsorgevollmacht:
Hier legen Sie im Voraus fest, wer (z. B. Ihr Partner oder Ihre Kinder) Sie in rechtlichen, finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten vertreten darf, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Sie verhindert, dass im Ernstfall ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt werden muss.
Die Patientenverfügung:
Mit diesem Dokument erklären Sie verbindlich, welche medizinischen Behandlungen (z. B. künstliche Lebenserhaltung) Sie in bestimmten Situationen ablehnen. Das bindet die behandelnden Ärzte und nimmt Ihren Angehörigen die Last schwerer Entscheidungen ab.
Registrierung im ÖZVV:
Wir sorgen für die sofortige Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV), damit sie im Notfall für Gerichte, Ärzte und Krankenhäuser sofort auffindbar ist.
Beratung zum Erwachsenenschutzrecht:
Aufklärung über die gesetzlichen Möglichkeiten und Alternativen, abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation.

Rechtssicherheit beginnt mit einem Gespräch!

Häufig gestellte Fragen.

Wann benötige ich einen Notar?

Ein Notar ist immer dann erforderlich, wenn Rechtsgeschäfte gesetzlich beurkundet oder beglaubigt werden müssen – beispielsweise bei Immobilienkäufen, Testamenten oder Unternehmensgründungen.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift.
Bei einer Beurkundung wird zusätzlich der gesamte Inhalt rechtlich geprüft und dokumentiert.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Immobilienkauf?

In der Regel benötigen Sie einen Grundbuchsauszug, persönliche Ausweisdokumente sowie alle relevanten Vertragsunterlagen. Wir informieren Sie individuell über die erforderlichen Dokumente.

Kann ein Testament beim Notar hinterlegt werden?

Ja. Notariell errichtete Testamente können im Zentralen Testamentsregister registriert und sicher verwahrt werden.

Was kostet eine notarielle Beurkundung?

Die Kosten richten sich nach gesetzlichen Tarifen und dem jeweiligen Rechtsgeschäft. Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Gebühren.